Notbremse greift im HSK

Seit dem 26.03. ist im Hochsauerlandkreis der 7-Tage-Inzidenzwert auf über 100 gestiegen. Daher hat die Landesregierung am Wochenende verfügt, dass im HSK die Notbremse gezogen werden muss.

Was bedeutet das?

Notbremse im Hochsauerlandkreis ab Dienstag, 30.03.21, jedoch Ausnahme bei Schnell- oder Selbsttests der Kunden mit max. 24 Stunden alter Bescheinigung

Einzelhandel, der nicht den privilegierten Branchen der Grundversorgung angehört (Lebensmittelmärkte etc.) darf nur für solche Fälle öffnen, bei denen Kunden einen max. 24 Std. alten Corona- Schnelltest mit negativem Ergebnis vorweisen können. Auch ein Selbsttest kann akzeptiert werden, allerdings nur wenn dieser unter Aufsicht einer zugelassenen Teststelle (Testzentrum, niedergel. Ärzte, Apotheker) stattfand und von dieser bescheinigt wurde.

Dabei gilt weiterhin die Vorgabe: Zugangsbeschränkung auf 1 Kunden je 40 qm Verkaufsfläche im Einzelhandel sowie bei Reisebüros, Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung.

Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, ( z.B. Kosmetik- und Nagelstudios, Wellness-Massagen, Tätowierstudios etc.) bei denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Diese können ebenfalls nur unter Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttest-Ergebnisses des Kunden oder der Kundin erbracht werden.

In allen Fällen gilt: Kunden ohne Test muss der Zutritt oder die Dienstleistung verwehrt bleiben, stattdessen kann im Einzelhandel die kontaktlose Lieferung oder Abholung (Click and Collect) angeboten werden.

Weiterhin keine Tests sind erforderlich für Friseure, nichtmedizinische Fußpflege, medizinisch notwendige Leistungen sowie den gewerbsmäßigen Personenverkehr.

Woran erkenne ich den negativen Test eines Kunden?

Für die Schnelltests (Antigentest) gibt es einen vom Land vorgesehenen amtlichen Vordruck, mit dem das Testergebnis bescheinigt wird: https://www.coronakvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/praxisinfos/testungen/Bescheinigung_Vorliegen_eines_positiven_oder_negativen_Antigentests.pdf Dieser kann als Ausdruck oder Online-Dokument vorgezeigt werden. Achten Sie möglichst auf das max. 1 Tag alte Datum sowie das Testergebnis. Wir empfehlen Ihnen, auf dem Erfassungsformular festzuhalten, dass der Kunde/die Kundin einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorgelegt hat.

Zurück