Projektaufruf Digitaler Einzelhandel

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Einzelhandel ist aktuell in besonderer Weise gefordert. Mehr denn je braucht er das, was Wirtschaftsexpertinnen und -experten als ökonomische Resilienz bezeichnen - die Fähigkeit, Krisen bewältigen zu können und mit klugen Anpassungen und Lösungen auf die jeweilige Situation zu reagieren. Dabei helfen digitale Technologien. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Wir wollen, dass unsere Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Das gilt insbesondere für den Einzelhandel mit seinen vielen kleinen stationären Geschäften, die sicherstellen, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben.“

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen: „Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Um jetzt möglichst schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händlerinnen und Händler auch die digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Der Projektaufruf kommt daher gerade zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händlerinnen und Händler nötiger denn je. Unsere Digitalcoaches verfügen über viel Erfahrung in der Vorbereitung von Digitalprojekten in kleinen Geschäften und haben ein breites Angebot an Hilfestellung erarbeitet. Sie geben Impulse, Orientierung und konkrete Tipps.“

Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK NRW: „Die Corona-Krise treibt den stationären Einzelhandel an seine Grenzen - kurz gesagt: Der Handel geht am Stock. Das Programm des Landes ist daher ein gutes Signal. Schnelle finanzielle und vor allem unbürokratische Unterstützung in Sachen Digitalisierung kann viele Händlerinnen und Händler den entscheidenden Schritt voranbringen. Ich hoffe, der Handel nutzt es.“

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von einer bis 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Das Handelsunternehmen existiert bereits (mindestens seit dem 1. Januar 2020), weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).

Was wird gefördert?

Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.

Der Aufruf wendet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistung (einschließlich Schulungen) sowie der Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

Wie wird gefördert?

Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.

Frist?

Bis zum 31. August 2020 muss die Förderung beantragt werden.

Quelle: www.ptj.de

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