Überbrückungsgeld als Soforthilfe 2.0

Mit dem neuen Förderprogramm können Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Begünstigt sind Unternehmen der weiterhin massiv von Umsatzverlusten oder Einschränkungen/Verboten betroffenen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, Veranstaltungslogistiker und Unternehmen des Messe- und Veranstaltungswesens.

Die Förderung beträgt bis zu 150.000 Euro für drei Monate. Die Bemessung der konkreten Zuschusshöhe orientiert sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den Monaten Juni bis August 2020. Es gilt der Grundsatz: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss. Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten gelten die Höchstbeträge 9.000 bzw. 15.000 Euro. Bei Kleinunternehmen, die mit besonders hohen Fixkosten belastet sind, können diese Höchstbeträge aber auch überschritten werden.

Die genaue Ausgestaltung der Überbrückungshilfe kann vorläufig hier nachvollzogen werden: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe. Die IHK bietet ein Tool für den „Vorabcheck Überbrückungshilfe“: http://www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe  

Eine Hotline des Landes NRW ist auch für die Überbrückungsgelder eingerichtet: 0211/7956 4996. Die Überbrückungshilfe kann unter dem folgenden Link online beantragt werden www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html. Die Antragstellung ist ausschließlich durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zulässig, die zuvor registriert sein müssen. Diese müssen im Nachgang auch die Schlussabrechnung erstellen.

Quelle: IHK Arnsberg

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